Völkerrechtsdelikte

Völkerrechtsdelikte

Völkerrechtsdelikte, die Delikte, welche vom Deutschen Strafgesetzb. §§ 102-104 als feindliche Handlungen gegen befreundete Staaten bezeichnet werden.


http://www.zeno.org/Brockhaus-1911. 1911.

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  • Völkerrechtsdelikte — sind nicht Delikte gegen das Völkerrecht, die als solche nur von Staaten begangen werden können, sondern von einzelnen begangene Verletzungen derjenigen nationalen Rechtssätze, durch die fremde Gemeinwesen und deren Organe geschützt werden sollen …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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